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Auf der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses berichtete Energie-Staatssekretärin Ines Jesse auf Antrag der CDU-Fraktion über den aktuellen Stand der Novelle des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Daniel Peters:
„Die CDU hat heute einen Antrag zur Stärkung der Bürgerbeteiligung eingereicht. Er zielt darauf ab, eine einfache, risikolose finanzielle Beteiligung am Windkraft- und Solarenergieausbau zu ermöglichen, um lokale Akzeptanz zu erhöhen und Gerechtigkeitslücken zu schließen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, einschließlich kalenderjährlicher Strompreiserlösgutschriften und der Erweiterung des Anwendungsbereichs des Gesetzes auf Fotovoltaik-Freiflächenanlagen, soll eine wirtschaftliche Teilhabe der Bürger sicherstellen.
In seiner jetzigen Form hat das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz nicht die erhoffte Wirkung erzielt. Dabei wird die Notwendigkeit einer effektiven Bürgerbeteiligung immer dringender. Mit der Umsetzung der verpflichtenden Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in Landesrecht steht Mecklenburg-Vorpommern ein erheblicher Zubau von Windenergieanlagen bevor. Die damit einhergehenden tiefgreifenden Veränderungen in Raum und Landschaft sorgen vor Ort zusehends für Unmut. Dabei könnte eine leicht zugängliche und risikolose Bürgerbeteiligung die spürbare finanzielle Kompensation mit sich bringt, die Akzeptanz nachweislich steigern.
Staatssekretärin Jesse musste heute einräumen, dass sich Vorhabenträger meist für Ausgleichszahlungen statt Bürgerbeteiligung entscheiden. Faktisch finden somit kaum Bürgerbeteiligungen statt. Zudem ist das Instrument des Kaufs von Gesellschaftsanteilen sozial unausgewogen, da es den Einsatz von eigenem Kapital voraussetzt und somit finanzielle Hürden aufstellt.
Die Landesregierung zeigt leider erschreckendes Desinteresse daran, die Wirksamkeit der Bürgerbeteiligung beim Windkraftausbau zu überprüfen. Weder erfolgt eine systematische Datenerfassung noch werden Evaluationen der Beteiligungsprozesse durchgeführt. Die Absicht der Landesregierung wirken weder ernsthaft noch glaubwürdig.“