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Missbrauch der Bezahlkarte technisch eindämmen, Zweckentfremdung muss Konsequenzen haben

Die Bezahlkarte für Flüchtlinge in Bayern, die nur eine monatliche Bargeldabhebung von 50 Euro erlaubt, soll verhindern, dass im Monat der vollständig zur Verfügung stehende Betrag zweckentfremdet werden kann. Linke „Aktivisten“ untergraben jedoch diese Maßnahme, indem sie Flüchtlinge dazu anstiften, im Supermarkt Gutscheine zu kaufen und diese gegen Bargeld einzutauschen, wodurch das gesamte Geld in Bargeld umgewandelt werden kann. CSU-Generalsekretär Martin Huber fordert, diesen „Asyl-Gutschein-Betrug“ zu stoppen. Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Daniel Peters:

„So wie auch das deutsche Asylrecht von findigen Anwälten und ,Aktivisten‘ immer mehr zu einem de-Facto-Einwanderungsrecht gedehnt wurde, werden jetzt die Bezahlkartenpläne von interessierter Seite torpediert, damit Flüchtlinge weiterhin vollen Zugang zu Bargeld haben – mit allen negativen Effekten, die dies mit sich bringt. Die demokratische Mitte Deutschlands hat in einem erheblichen politischen Kraftakt Minimalkonsense wie die Bezahlkarte auf den Weg gebracht. Es kann nicht sein, dass diese kleinen Erfolge von ,Aktivisten‘ zunichte gemacht werden. Der Staat darf sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen.

Da Mecklenburg-Vorpommern ohnehin einen Sonderweg bei der Bezahlkarte geht, erwarte ich, dass die hiesigen Behörden von sich aus und frühzeitig möglichen Missbrauch durch Gutscheinkauf und -verkauf unterbinden, etwa indem sich Gutscheine nicht bzw. nur in genehmigten Einzelfällen erwerben lassen. Ich sehe den diskriminierungsfreien Zugang zu Waren und Dienstleistungen in keiner Weise gefährdet, zumal der gesellschaftliche Friede in Deutschland an der Stelle politisch ohnehin höher zu gewichten ist.“