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13. Dezember 2024SPD fordert schärfere Regeln für Politikerbeleidigung – Gleichheit vor dem Gesetz wiederherstellen und Verhältnismäßigkeit wahren
Die SPD Niedersachsen plant eine Initiative, um die Voraussetzungen für die Strafverfolgung von Beleidigungen gegen Politiker zu senken und somit eine einfachere Verfolgung zu ermöglichen. Konkret soll das Tatbestandsmerkmal entfallen, wonach die Beleidigung geeignet sein muss, das ‚öffentliche Wirken‘ des Politikers ‚erheblich zu erschweren‘. Ein entsprechender Beschlussvorschlag soll auf der heute beginnenden Justizministerkonferenz der Länder eingebracht werden. Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Daniel Peters:
„Die Große Koalition hat 2021 das Strafrecht verschärft, um Hasskriminalität gegen Politiker einzudämmen. Dieser Ansatz war gut gemeint, doch ich finde es befremdlich, dass mit der Einführung des Qualifikationstatbestandes § 188 StGB ein Strafrecht geschaffen wurde, das hinsichtlich des Opfers unterscheidet, welche Strafe eine Person bekommt. Dies erweckt den Eindruck von Menschen erster und zweiter Klasse und widerspricht dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz.
Meinungsfreiheit, besonders im überspitzten und humorvollen Kontext, ist ein fundamentales Gut unserer Demokratie. Politiker, die im öffentlichen Rampenlicht stehen, müssen Kritik – auch satirische oder polemische Äußerungen – bis zu einem gewissen Grad aushalten können. Alles andere entfremdet Bürger und Politiker und schafft ein Klima der Unsicherheit, in dem die eigene Meinung aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen zurückgehalten wird. Statt auf Sonderregelungen zu setzen, sollte das Strafrecht gleichmäßig angewendet werden. Bestehende Regelungen wie der Paragraf 185 Strafgesetzbuch bieten bereits ausreichend Schutz, ohne die Meinungsfreiheit einzuschränken oder den Eindruck einer privilegierten Behandlung politischer Akteure zu erwecken.
Inzwischen hat sich eine regelrechte Anzeige-Industrie entwickelt. Der grüne Anzeigehauptmeister Habeck nutzt nach eigener Aussage sogar Agenturen, die Äußerungen für ihn filtern, sammeln und ihm zur Anzeige weiterleiten. Diese Praxis führt zu einer Anzeige-Inflation, die unsere ohnehin schon überlasteten Gerichte und Staatsanwaltschaften weiter belasten. Es muss dringend hinterfragt werden, ob wirklich jede kritische Bemerkung auch zur Anzeige gebracht werden muss. Ich plädiere für juristische Abrüstung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.
Der Paragraf 188 des Strafgesetzbuches gehört aus meiner Sicht abgeschafft. Was wir definitiv nicht brauchen, ist eine Verschärfung dieser Regelung. Stattdessen sollte die Anwendungspraxis bestehender Gesetze durch die Strafverfolgungsbehörden reflektiert werden. Die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen muss gewahrt bleiben, um das Gleichgewicht zwischen dem Schutz der persönlichen Ehre von Politikern und der Wahrung der Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Wir sehen jetzt schon, dass Hausdurchsuchungen auch in nicht wirklich schwerwiegenden Fällen stattfinden. Sollten die Vorschläge von der SPD Niedersachsen Realität werden, würde der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Beleidigungen gegen Politiker zukünftig keine Rolle mehr spielen.
Hinweise und Appelle für einen angemessenen und höflichen Umgang im Miteinander rechtfertigen keine Gesetzesverschärfung. Besonders in den ostdeutschen Bundesländern stoßen Vorstöße wie die geplante Initiative der SPD Niedersachsen auf Skepsis. Die Erfahrungen mit der Überwachung durch die Staatssicherheit in der DDR, die Menschen zur ständigen Selbstzensur zwang, haben für Eingriffe in die Meinungsfreiheit in besonderer Weise sensibilisiert.