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21. April 2025Ohne Sonderregelung wird der Mindestlohn für unsere Obstbauern zur Existenzfrage
Medienberichten zufolge warnt der Bauern- und Winzerverband vor den Folgen eines möglichen Anstiegs des gesetzlichen Mindestlohns auf 15 Euro für die heimische Landwirtschaft. Besonders im arbeitsintensiven Obst- und Gemüsebau drohen Höfe aufgeben zu müssen. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, unterstützt die Forderung nach einer praxisnahen Sonderregelung für Saisonarbeitskräfte. Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag MV, Daniel Peters:
„Die Warnungen aus Rheinland-Pfalz sind absolut ernst zu nehmen. Sie betreffen auch unsere Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn wir in Mecklenburg-Vorpommern weiter Äpfel, Erdbeeren oder Spargel anbauen wollen, brauchen die Betriebe verlässliche Rahmenbedingungen. Ein pauschaler Mindestlohn von 15 EURO würde viele familiengeführte Höfe überfordern. Vor allem dort, wo viel Handarbeit nötig ist. Es geht nicht um Lohndumping, sondern um eine tragfähige Lösung für kurzfristige Saisonarbeit, die in der Landwirtschaft unverzichtbar ist.
Ich unterstütze die Forderung nach einer maßvollen Sonderregelung für Erntehelferinnen und Erntehelfer. Wir brauchen faire Löhne, aber auch eine ehrliche Debatte darüber, was Landwirtschaft leisten kann. Sonst droht ein weiterer Rückzug der regionalen Produktion, den wir uns weder ökologisch noch wirtschaftlich leisten können. Es ist niemandem damit gedient, wenn billige Lebensmittel aus dem Ausland importiert werden müssen, von denen niemand weiß, unter welchen Bedingungen diese hergestellt wurden, nur um in Deutschland einen starren Mindestlohn mit aller Gewalt durchzudrücken. Unsere Obst- und Gemüseanbauer brauchen Maßnahmen um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken statt zusätzlicher Belastungen. Als CDU-Fraktion stehen wir an ihrer Seite. Auch bei diesem Thema.“