Mehr Geld für kommunale Investitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität nötig – ohne bürokratische Hürden der Landesregierung

Wer arbeiten kann, muss arbeiten, der Sozialstaat ist kein Selbstbedienungsladen
14. November 2025
Wer arbeiten kann, muss arbeiten, der Sozialstaat ist kein Selbstbedienungsladen
14. November 2025
Alle Beiträge anzeigen

Mehr Geld für kommunale Investitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität nötig – ohne bürokratische Hürden der Landesregierung

Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes erhält Mecklenburg-Vorpommern in den nächsten Jahren rund 1,92 Mrd. Euro. Nach Willen der Landesregierung sollen davon 60 Prozent für kommunale Investitionen verwendet werden. Heftig umstritten zwischen Landesregierung und kommunaler Ebene ist dabei, wie die Mittel den Kommunen zugutekommen sollen. Das Linksbündnis aus SPD und DIE LINKE möchte dafür neue Förderprogramme des Landes auflegen. Die kommunale Ebene dagegen fordert, die Gelder den Kommunen weitgehend über pauschale Zuweisungen zur Verfügung zu stellen. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Daniel Peters:

„An dem heftigen Streit zwischen Landesregierung und Kommunen zeigt sich erneut, dass SPD und DIE LINKE kein Verständnis für die Belange der Kommunen haben. Während in Sonntagsreden die kommunale Eigenverantwortung und finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen beschworen wird, bedeutet die Politik der Linksregierung in der Praxis das Gegenteil: Die Kommunen sollen so eng wie möglich am Gängelband der Landesregierung gehalten werden. Ob generelles Misstrauen in die kommunle Ebene oder andere Aspekte hier handlungsleitend sind: So geht man mit den Kommunen nicht um.

Die Argumentation von Finanzminister Dr. Heiko Geue und Innenminister Christian Pegel, pauschale Zuweisungen seien aufgrund des vom Bund vorgegebenen rechtlichen Rahmen an die Kommunen nicht möglich, entspricht nicht der Wahrheit, mehrere andere Bundesländer gehen genau diesen Weg. So haben beispielsweise Sachsen und Nordrhein-Westfalen einen Weg gefunden, etwas zu ermöglichen, was man hierzulande für vermeintlich nicht möglich hält.

Die CDU-Fraktion steht fest an der Seite der kommunale Ebene. Auch wir sind der Überzeugung, dass die Kommunen am besten wissen, wo die Mittel aus dem Sondervermögen investiert werden sollten. Deshalb haben wir für den Haushalt 2026/2027 beantragt, jährlich 95 Millionen Euro aus dem Sondervermögen über eine zweite, zusätzliche Infrastrukturpauschale den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Hinzu kommen zusätzliche 25 Millionen pro Jahr für Schulinfrastruktur. Insgesamt werden mit unseren Änderungsanträgen aus dem Sondervermögen jedes Jahr 135 Millionen Euro für kommunale Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Damit erhält bei uns die kommunale Ebene sogar 70 Prozent der Mittel des Sondervermögens.

Dass bei der Verwendung der Mittel den Anforderungen des Bundes entsprochen werden muss, steht außer Frage. Aber schon in der Vergangenheit konnten in vergleichbaren Fällen die entsprechenden Nachweise durch relativ unbürokratische Verfahren erbracht werden. Und auch wenn man sich an schlechten Vorbildern kein Beispiel nehmen sollte: Wenn es um die maximal großzügige Auslegung bundespolitischer Vorgaben ging, war man im Schweriner Finanzministerium schon immer besonders kreativ. Etwas nicht zu können heißt daher in diesem Falle, etwas schlicht nicht zu wollen. Die Landesregierung sollte wenigsten so ehrlich sein, dies offen einzuräumen, und sich nicht hinter Paragraphen verschanzen.“