Das Ärgernis bleibt – nicht weiter trödeln bei Hilfen für Menschen, die mit Öl, Flüssiggas oder Holz heizen

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Das Ärgernis bleibt – nicht weiter trödeln bei Hilfen für Menschen, die mit Öl, Flüssiggas oder Holz heizen

In Mecklenburg-Vorpommern werden fast 130.000 Wohngebäude mit Öl beheizt, in 15.000 Wohngebäuden wird eine Holz- oder Pelletheizung genutzt und bei ungefähr 13.000 Wohngebäuden erfolgt die Wärmeversorgung mit sonstigen nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen. Dies entspricht beinahe 45 Prozent aller Wohngebäuden in unserem Bundesland. Die Bundesregierung hat im Dezember einen Härtefallfonds in Höhe von 1,8 Milliarden Euro beschlossen, um private Haushalte zu unterstützen, die mit nichtleitungsgebundenen Brennstoffen heizen.  Die Länder sind dafür zuständig, diese Hilfen auszuzahlen. Es ist aktuell noch nicht möglich, die Mittel zu beantragen. Hierzu erklärt der Energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Daniel Peters:
 
„Die ausbleibenden Hilfen für Menschen, die mit Öl, Holz usw. heizen, drohen zum Symbol zu werden für all das, was in Deutschland nicht funktioniert: Auch als Folge politischer Entscheidungen sind die Energiepreise explodiert. Nach langem Zögern wird endlich ein Hilfsprogramm aufgelegt, es folgt ein monatelanges Gezerre um Zuständigkeiten und Stand jetzt ist es noch immer nicht möglich, die Mittel zu beantragen, weil sich Bund und Länder nicht auf eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung einigen können. Und es wird auch nicht besser dadurch, dass norddeutsche Bundesländer jetzt anfangen, an einem Antragsportal zu arbeiten, und dass man ,zuversichtlich‘ sei, mit Wirtschaftsminister Habeck ,in Kürze‘ zu einer gemeinsamen Lösung zu gelangen, zumal das Land Mecklenburg-Vorpommern vor Wochen erklärte, es arbeite bereits an einem eigenem Portal. Gibt es künftig zwei Portale? Oder waren die Ankündigungen, man arbeite an einer eigenen Lösung, einfach nur – wie so oft – etwas vorschnell?
 
Eine finanzielle Unterstützung der Verbraucher von nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen durch die Landesregierung ist bis heute nicht erfolgt. Im Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 wurde im Härtefallfonds für weitere Maßnahmen ein Gesamtbetrag von 30 Millionen Euro vorgesehen. Bei einer Verteilung der durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellten 1,8 Milliarden Euro wird das Land nach dem Königsteiner Schlüssel ungefähr 36 Millionen Euro erhalten. Daher sollte zumindest eine nicht unwesentliche Abschlagzahlung durch die vorhandenen Reserven im Härtefallfonds möglich sein, um auch die Nutzer von nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen zu entlasten. Eine Verrechnung mit den Bundesmitteln kann nach Abschluss der notwendigen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land erfolgen. Fürs Trödeln gibt es keine Ausrede.“