Evaluierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes nutzen, um den Sicherheitsbehörden erweiterte Befugnisse zu ermöglichen

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Evaluierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes nutzen, um den Sicherheitsbehörden erweiterte Befugnisse zu ermöglichen

Daniel Peters: Evaluierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes nutzen, um den Sicherheitsbehörden erweiterte Befugnisse zu ermöglichen

In §116 (Evaluierungspflicht) des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (SOG) ist geregelt, dass die Landesregierung dem Landtag bis zum 31. Dezember 2024 über die erzielten Wirkungen der mit dem Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommenen Änderungen berichtet. Unter Punkt 479 des Koalitionsvertrages von SPD und DIE LINE ist ergänzend festgehalten, dass das Sicherheits- und Ordnungsgesetz wie gesetzlich verankert evaluiert werden solle. Speziell die DIE LINKE Mecklenburg-Vorpommern fordert regelmäßig eine ,Überarbeitung‘ des SOG. Sie kritisierte vermeintlich unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheitsrechte, etwa durch Videoüberwachung und automatisierte Kennzeichenerfassung. Die Evaluierung des SOG blieb bislang aus. Hierzu erklärt der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Daniel Peters:

„Ganz offensichtlich werden die Aufmerksamkeitsreserven der Landesregierung aktuell nicht für die gesetzlich vorgeschriebenen und im Übrigen dringend gebotenen Themen wie die Überarbeitung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes genutzt, stattdessen stehen Themen wie die Einführung des Einheitslehrers auf der Tagesordnung. Sicherheit und Ordnung haben bei der Linkskoalition keine Priorität, besonders bei den LINKEN, aber auch bei vielen Sozialdemokraten überwiegt das Misstrauen in die Landespolizei. Unvergessen sind die Versuche zu Beginn der Legislatur, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums sowie die Landespolizei unter einen Rechtsextremismus-Generalverdacht zu stellen.

Schon mehrfach hat die CDU-Fraktion erweiterte Befugnisse für die Landespolizei gefordert. Kriminelle können das Internet als Kommunikations- und Vertriebsmedium vielfach unbehelligt nutzen, auch weil unsere Sicherheitsgesetze eine systematische Aufklärung nicht ermöglichen. Auch die Möglichkeiten zur Videoüberwachung in Mecklenburg-Vorpommern zur Gefahrenabwehr müssen dringend ausgeweitet werden, Kriminalitäts-Hot-Spots wie der Schweriner Marienplatz beweisen einerseits die Wirksamkeit der Videoüberwachung, andererseits aber auch deren Notwendigkeit. Auf jeden Fall darf im Rahmen der Evaluierung des SOG nicht die befürchtete Aushöhlung des Gesetzes vorangetrieben werden. Die politische Agenda der Linkskoalition lässt an der Stelle Schlimmstes befürchten.“