Keine Benachteiligung des ländlichen Raumes durch politische Entscheidungen zu Rettungsdiensten und Notfallversorgung

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Keine Benachteiligung des ländlichen Raumes durch politische Entscheidungen zu Rettungsdiensten und Notfallversorgung

Bundesgesundheitsminister Lauterbach plant eine Reform des Rettungsdienstes und der Notfallversorgung, die in einem ersten Schritt ab dem kommenden Jahr umgesetzt werden soll. Beide Gesetzesinitiativen sind eng miteinander verknüpft. Bislang liegen lediglich ein Eckpunktepapier zur Reform der Notfallversorgung und die Empfehlungen der Regierungskommission zur Reform des Rettungsdienstes vor. Anlässlich eines Besuchs bei der Integrierten Leitstelle in Greifswald äußert der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Daniel Peters:

„Ich danke der Integrierten Leitstelle in Greifswald für den hervorragenden inhaltlichen Austausch. Vor Ort wird mit großem Engagement daran gearbeitet, unser aller Leben ein Stück sicherer zu machen – und das, obwohl auch Helferinnen und Helfer immer häufiger Opfer körperlicher Attacken werden.

Umso weniger verstehe ich die Pläne der Bundesregierung, die Leitstellen betreffend. Die bislang durch Bundesgesundheitsminister Lauterbach vorgestellten Eckpunkte und Empfehlungen sind zwar noch vage. Dass jedoch offenbar künftig ausschließlich die Bevölkerungszahl als Berechnungsgrundlage für die Einrichtung von Integrierten Notfallzentren und Leitstellen dienen soll, lässt nichts Gutes für den ländlichen Raum erahnen. Im Ergebnis laufen Lauterbachs Pläne jedenfalls darauf hinaus, dass Mecklenburg-Vorpommern künftig mit zwei Rettungsleitstellen abgespeist werden soll. Derzeit sind es sechs. Für ein großes, dünn besiedeltes Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern sind Lauterbachs Pläne völlig inakzeptabel. Ich frage mich ernsthaft, wer sich sowas ausdenkt.

Angesichts der gemachten Erfahrungen beim Thema Krankenhausreform sollte die Landesregierung gewarnt sein. Mit der geplanten Verankerung des Rettungsdienstes als eigenständigen Leistungsbereich im SGB V soll vermutlich der Versuch unternommen werden, diesen von der gesetzgeberischen Zuständigkeit der Länder in die des Bundes zu überführen. Ähnliche Versuche gab es zuletzt auch bei der geplanten Krankenhausreform, beispielsweise mit der Einführung des Krankenhaustransparenzgesetzes oder der Ausgestaltung des dazugehörigen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes als nicht zustimmungspflichtiges Gesetz durch den Bundesrat. Bundesgesundheitsminister Lauterbach ignoriert regelmäßig die gesetzgeberischen Zuständigkeiten und die Lebensrealität abseits urbaner Räume, um seine Vorstellungen durchzudrücken. Die Landesregierung ist aufgefordert, dem entgegenzuwirken und eine Benachteiligung des ländlichen Raumes zu verhindern.

Veränderungen beim Rettungsdienst und der Notfallversorgung sind angesichts der drohenden Überlastung und der sich weiter verschärfenden Personalsituation zwingend notwendig. Eine bessere Koordinierung und eine stärkere Vernetzung im Rettungswesen mit den ambulanten wie auch stationären Versorgungsstrukturen sowie ein Ausbau der Luftrettung sind richtige Ansätze. Es ist jedoch unabdingbar, dass die besonderen Herausforderungen im ländlichen Raum Berücksichtigung finden. Die weitere Zentralisierung von Strukturen ist nicht hilfreich.

Ebenfalls Thema beim Besuch war die ,LandIRetter-App‘. Mehrfach konnte sich meine Fraktion in den vergangenen Jahren über das Ersthelfer-Projekt in Vorpommern-Greifswald informieren. Mittels App werden alle registrierten Ersthelfer in einem bestimmten Radius eines ,Herz-Kreislauf-Stillstandes‘ informiert. Sie können dann vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes Hilfe leisten. Vor allem im ländlichen Raum mit weiten Anfahrtswegen von Rettungsdiensten rettet dies Leben. In Vorpommern-Greifswald haben sich bereits über 500 Ersthelfer registrieren lassen. Wir haben uns davon überzeugt, dass das Projekt reibungslos funktioniert. Was in Vorpommern-Greifswald geht, muss auch in Ludwigslust-Parchim möglich sein. Anscheinend macht aber jeder Landkreis sein eigenes Ding, und damit entstehen unzeitgemäße Barrieren zwischen den Gebietskörperschaften. Sinnvoll wäre hier die einheitliche Einführung dieser Technologie für alle Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern.“