Daniel Peters/Ann Christin von Allwörden: LNG-Vorhaben auf Rügen entbehren jeder Grundlage
27. November 2023Steht die Landesregierung wirklich hinter dem Fregattenneubau in Wolgast? An ihren Taten sollt ihr sie messen.
6. Dezember 2023Potenzial für Geothermie weiter ungenutzt
Durch den Stopp der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze durch die Ampel wird die Geothermie im Vergleich zu den anderen erneuerbaren Energien erheblich benachteiligt. Die Einführung einer bundesweiten Fündigkeitsrisikoversicherung entsprechend der Forderung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist nicht absehbar.
Dazu erklärt der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Daniel Peters:
„Der schrittweise Umbau unseres Energiesystems kann nur unter Beachtung des Dreiklangs aus Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit gelingen. Dabei gibt es keine allgemeine Lösung – Technologieoffenheit hat oberste Priorität.
Die Landesregierung rühmt sich mit einem Leuchtturmprojekt für Geothermie in Schwerin, während das Potenzial für eine flächendeckende tiefengeothermische Nutzung in Mecklenburg-Vorpommern ungenutzt bleibt. Obwohl das Land mit seiner Lage im Nordostdeutschen Becken äußerst günstige Bedingungen bietet, denken die meisten Menschen bei dem Begriff `Geothermie´ nur an die Nutzung für Wärmepumpen, die durch die fehlgeleitete Politik der Ampelregierung in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist.
Die aus Geothermieanlagen gewonnene Energie ist grundlastfähig, umweltschonend, zuverlässig, unerschöpflich und im Betrieb preisgünstig. Allerdings sind die hohen Investitionskosten für die Errichtung von Geothermieanlagen mit erheblichen Risiken verbunden. Oft kann erst durch eine Bohrung sicher festgestellt werden, wie erfolgreich ein Geothermieprojekt an einem bestimmten Standort sein wird.
In der aktuellen Debatte um den Haushalt 2024/2025 haben die Regierungsfraktionen von SPD und Linken im Wirtschafts- und im Finanzausschuss unseren Antrag für eine projektspezifische Förderung von Probebohrungen für die Errichtung von Geothermieanlagen bereits vor dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Schattenhaushalt der Bundesregierung abgelehnt. Wir wollten das Risiko der Fündigkeit durch eine bedingt rückzahlbare Zuwendung absichern. Im Falle eines positiven Verlaufs der Probebohrungen wären die Mittel an das Land zurückgeflossen, sodass weitere Geothermieprojekte hätten abgesichert werden können. Damit hätten potenzielle Investoren und Projektentwickler ermutigt werden können, in Geothermieprojekte zu investieren, ohne das erhebliche finanzielle Risiko alleine tragen zu müssen, falls die Probebohrungen nicht erfolgreich sind.
Gerade in der jetzigen Finanzkrise des Bundes, die durch die Inkompetenz der Ampelparteien verursacht wurde, ist die Landesregierung gefragt, nicht auf Bundesinitiativen zu warten, sondern mit eigenen Akzenten Energieversorgungschancen auf den Weg zu bringen.“