Wer politische Botschaften verbreiten will, steht noch lange nicht über dem Gesetz

Daniel Peters/Torsten Renz: Inklusion wird gegen die Wand gefahren – Landesregierung bricht Inklusionsfrieden durch Untätigkeit
27. Juni 2025
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Wer politische Botschaften verbreiten will, steht noch lange nicht über dem Gesetz

dpa hat heute gemeldet, dass das Verwaltungsgericht Schwerin den Eilantrag der Veranstalter des Festivals „Jamel rockt den Förster“ abgelehnt hat. Hintergrund ist der Versuch, geplante versammlungsrechtliche Auflagen wie ein Alkoholverbot und die Untersagung der Nutzung zweier gemeindeeigener Grundstücke im Vorfeld juristisch abzuwehren. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters, erklärt dazu:

„Das Verwaltungsgericht hat eine konsequente und nachvollziehbare Entscheidung getroffen. Wer ein Musikfestival organisiert, mit welcher inhaltlichen Stoßrichtung auch immer, muss sich an die geltenden Regeln halten wie jeder andere auch. Dass hier versucht wird, über eine Scheinanmeldung als Versammlung die kommunale Pacht zu umgehen, ist nicht nur juristisch fragwürdig, sondern auch politisch dreist. Die Veranstalter tun gerade so, als sei ihre Botschaft so erhaben, dass sie dafür automatisch Sonderrechte genießen müssten. Das ist ein zutiefst undemokratisches Selbstverständnis.

Wer den Staat moralisch belehren will, sollte nicht gleichzeitig tricksen, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen. Niemand hat etwas gegen politische Kulturveranstaltungen, aber sie müssen sich an dieselben Spielregeln halten wie alle anderen auch. Der Versuch, sich ausgerechnet auf das Versammlungsrecht zu berufen, um sich Miete und klare Auflagen zu ersparen, ist durchsichtig und schadet dem Anliegen der Veranstalter selbst. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und das Vorgehen des Landkreises sind daher absolut richtig. Wer das Gemeinwesen stärken will, sollte es nicht mit Füßen treten.“