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Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat das bisher als Festival veranstaltete ‚Jamel rockt den Förster‘ wie von den Veranstaltern selbst beantragt als politische Versammlung unter Auflagen genehmigt. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat auf einen Eilantrag des veranstaltenden Vereins mehrere dieser Auflagen des Landkreises wieder aufgehoben. Dagegen hat der Landkreis heute Beschwerde eingelegt. Zur aktuellen Debatte um das Festival ,Jamel rockt den Förster‘ erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern:
„Es ist das gute Recht des Landkreises Nordwestmecklenburg gegen Entscheidungen von Gerichten Beschwerde einzulegen, wenn es die Entscheidung für falsch hält. Dass die SPD-Fraktion glaubt trotzdem gegen den Landrat austeilen zu müssen, ist völlig unangebracht. Die SPD sollte lieber erklären, warum sie anscheinend bereit ist, für ein Festival auf Biegen und Brechen rechtsstaatliche Standards und die Handlungsfähigkeit der Behörden zu schwächen.
Es darf keine Sonderrechte für das bisher als Festival veranstaltete ‚Jamel rockt den Förster‘ geben. Zunächst hätten die Veranstalter das Veranstaltungsgelände wie jeder andere regulär pachten sollen. Der Verein wollte jedoch die Fläche gratis nutzen. Um diese Gratisregelung durchzusetzen, wurde das Festival kurzerhand als Versammlung angemeldet. Offenkundig sind die Veranstalter der Ansicht, eine kommerzielle Veranstaltung als politische Versammlung tarnen zu können, um sich so der Kostenbeteiligung zu entziehen. Sie scheinen mit der politische Unterstützung aus der Regierungsspitze zu rechnen – und sind daher anscheinend der Ansicht, bestehende Regelungen umgehen zu können.
Wer eine Veranstaltung als Versammlung anmeldet, muss sich an Auflagen halten, wie sie nach dem Versammlungsgesetz verbindlich angeordnet werden können. Ganz gleich um welche Versammlung, mit welchen Zweck auch immer, es sich handelt. Wenn solche Regeln außer Kraft gesetzt werden, droht ein gefährlicher Präzedenzfall. Dann könnten künftig Veranstalter aller Art versuchen, Auflagen zu umgehen, und Behörden würden massiv geschwächt. Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung selbst mit Ministerpräsidentin Schwesig als Schirmherrin eng mit dem Festival verbunden ist, darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass politische Nähe hier eine Rolle spielenkönnte. Insoweit bleibt das Ergebnis der Beschwerde abzuwarten, denn der Rechtsstaat gilt für alle. Keine Extrawurst für Jamel!“