Bekenntnis zu Schwarz-Rot-Gold steht Neutralitätsgebot nicht entgegen

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Bekenntnis zu Schwarz-Rot-Gold steht Neutralitätsgebot nicht entgegen

Die Linkskoalition lehnte heute einen CDU-Dringlichkeitsantrag zur Auslegung des sogenannten Neutralitätsgebotes ab. Hierzu erklärt der Abgeordnete, Daniel Peters:

„Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern will Polizistinnen und Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern untersagen, zur Fußball-EM in Deutschland schwarz-rot-goldene Flaggen an Streifenwägen anzubringen – dies war die einzige Interpretation, die eine entsprechende Stellungnahme des Innenministeriums zuließ. Wir haben dieses Thema mit einem Dringlichkeitsantrag direkt auf die Tagesordnung des Landtages gesetzt.

Zwischenzeitlich ist das Innenministerium allerdings wieder zurückgerudert, wenn auch nur die halbe Strecke: Es gebe doch kein Verbot, man gehe davon aus, dies mit Verweis auf die bestehende Rechtslage nicht erlassen zu müssen. Das klingt souverän, bedeutet aber, dass das Innenministerium sich bei dem Thema komplett vergaloppiert hat. Umso wichtiger war unser Antrag, mit dem verbindliche Klarstellungen auf den Weg gebracht worden wären. Philip da Cunha von der SPD indessen lehnte unseren Antrag mit dem Argument ab, dass die Polizei im Lande bei internationalen Großsport-Festen natürlich neutral sei. Offenkundig ist die Bewertung der Rechtslage doch viel weniger eindeutig, als Herr Pegel glauben machen will.

Für die CDU-Fraktion ist klar: Polizistinnen und Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern leisten tagtäglich einen wertvollen Beitrag für ein friedliches Zusammenleben in Mecklenburg-Vorpommern und in Deutschland. Grundlage für dieses wertvolle Engagement ist die Identifikation mit unserem Staat, seinen Werten, seiner Verfasstheit und seinen Symbolen. Dass Polizistinnen und Polizisten in Dienstuniform keine politischen Parteien oder Bewegungen bevorzugen oder unterstützen, ist Gegenstand der Neutralitätspflicht und eine Selbstverständlichkeit. Die Identifikation mit unserem Staat, seinen Werten, seiner Verfasstheit und seinen Symbolen widerspricht dem Neutralitätsgebot gerade nicht.“