Daniel Peters/Katy Hoffmeister: Klare Forderung an Berlin – mehr Geld, mehr Flexibilität, mehr Perspektive für Krankenhäuser in Flächenländern

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Daniel Peters/Katy Hoffmeister: Klare Forderung an Berlin – mehr Geld, mehr Flexibilität, mehr Perspektive für Krankenhäuser in Flächenländern

Am gestrigen Mittwoch trafen sich Vertreter der Krankenhausgesellschaft und mehrerer Grund-, Regel- und Maximalversorger aus privater, öffentlicher und kirchlicher Trägerschaft mit Vertretern der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern. Vorab hatte die Fraktion vor wenigen Wochen eine mehrtägige Tour durch Krankenhäuser in ganz Mecklenburg-Vorpommern unternommen. Im Nachgang dieser Gespräche wurden klare Forderungen an die Berliner Koalitionsverhandlungen adressiert:

„Die Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser in ländlichen Regionen sind ein wichtiger Schritt, aber sie greifen zu kurz. Bisher werden nur Innere Medizin, Chirurgie, Pädiatrie und Geburtshilfe berücksichtigt – das reicht nicht aus, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Ohne eine Ausweitung auf essenzielle Fachbereiche wie Neurologie für die Schlaganfallversorgung oder Kardiologie für Herzinfarkte droht ein schleichender Abbau wichtiger medizinischer Angebote auf dem Land. In diesem Zusammenhang braucht es ebenfalls eine Überarbeitung der Facharztvorgaben, die für M-V nicht realisierbar sind und zudem am tatsächlichen Bedarf vorbeigehen.

Für Mecklenburg-Vorpommern ist das eine existenzielle Frage: 25 von 37 Krankenhäusern erhalten bereits Sicherstellungszuschläge. Damit diese Häuser eine echte Zukunftsperspektive haben, muss die Unterstützung ausgeweitet werden. Ohne die Ausweitung der Zuschläge droht hingegen eine schleichende Aushöhlung der Versorgung. Darüber hinaus braucht es mehr Möglichkeiten und Förderungen für Kooperationen zwischen den Krankenhäusern. Der Koalitionsvertrag muss eine schnelle Anpassung beinhalten, sonst wird der ländliche Raum weiter von der medizinischen Versorgung abgehängt“, sagte Daniel Peters, Vorsitzender der CDU-Fraktion.

„Die Krankenhausplanung ist Ländersache – und das muss auch so bleiben! Die bisherigen Bundesvorgaben greifen zu stark in die regionalen Strukturen ein, obwohl die Krankenhauslandschaft in Deutschland extrem unterschiedlich ist. Ein Stadtstaat braucht eine andere Planung als ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern. Deshalb müssen die Länder mehr Flexibilität und umfangreichere Ausnahmeregelungen bei der Krankenhausplanung erhalten. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Versorgung den tatsächlichen Bedürfnissen vor Ort entspricht. Die Anpassung der Regelung muss höchste Priorität haben. Nur so können Flächenbundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern weiter eigenständig und bedarfsgerecht entscheiden. Des Weiteren muss die vorgesehene Vorhaltepauschale, die an Mindestvorhaltezahlen gekoppelt ist, zunächst ausgesetzt und zu einer fallzahlunabhängigen Finanzierung weiterentwickelt werden. Abschließend müssen auch die Fristen zur Leistungsgruppenzuordnung verlängert und den Ländern eben mehr Ausnahmemöglichkeiten eröffnet werden“, äußerte Katy Hoffmeister, Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion.

„Unsere Krankenhäuser stehen unter immensem finanziellen Druck – steigende Kosten und ausbleibende Anpassungen des Landesbasisfallwertes bringen viele Einrichtungen an den Rand der Insolvenz. Die gesetzliche Streichung der überproportionalen Erhöhung, gekoppelt mit Inflation, gefährdet die flächendeckende Versorgung. Minister Lauterbach hat die Kliniken mit leeren Versprechungen hingehalten, das Vertrauen ist verloren. Ein rückwirkender Zuschlag für die Jahre 2023 und 2024 von 4 % auf den Landesbasisfallwert ist unerlässlich, um Insolvenzen zu verhindern und die medizinische Versorgung – besonders im ländlichen Raum – zu sichern. Mecklenburg-Vorpommern wurde bei der Krankenhausreform billig abgespeist, während andere Bundesländer mehr Verhandlungsgeschick zeigten. Es braucht endlich eine starke Stimme in Berlin.

Zudem müssen Krankenhäuser Planungssicherheit haben: Rund 90 % ihrer Leistungen werden über die Landesbasisfallwerte vergütet, doch Anpassungen erfolgen oft verspätet. Damit Kliniken nicht in Liquiditätsprobleme geraten, muss der Landesbasisfallwert zum 1. Januar automatisch um den Veränderungswert steigen – unabhängig von zähen Verhandlungen mit den Krankenkassen. Eine frühzeitige Anpassung nimmt den Druck aus den Gesprächen und stellt sicher, dass die Krankenhäuser handlungsfähig bleiben“, so Katy Hoffmeister und Daniel Peters abschließend.