Politische Arbeit von NGOS – Europa prüft, Mecklenburg-Vorpommern darf nicht wegsehen

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Politische Arbeit von NGOS – Europa prüft, Mecklenburg-Vorpommern darf nicht wegsehen

Gestern hat das Europäische Parlament (EP) auf Vorschlag der EVP-Fraktion beschlossen, eine eigene Arbeitsgruppe zur Kontrolle der EU-Finanzierung von NGOs einzurichten. Ursache sind zunehmende Hinweise auf zweifelhafte Strukturen und mangelnde Transparenz bei der Mittelvergabe an zivilgesellschaftliche Organisationen. Nur wenige Tage zuvor hatte der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern (LRH) massive Mängel bei der Verwendung von Landesmitteln in der Demokratieförderung aufgedeckt, darunter fiktive Abrechnungen, Doppelförderungen und fehlende Nachweise. Bereits im April dieses Jahres hatte die CDU-Fraktion gefordert, dass die Landesregierung transparent darlegt, ob geförderte NGOs gegen das Gebot der parteipolitischen Neutralität verstoßen. Die Landesregierung erklärte daraufhin, sie könne nicht einmal erfassen, welche Organisationen sich überhaupt an politischen Protesten beteiligen. Mit Blick auf die aktuelle Entscheidung auf europäischer Ebene, die Kritik des Rechnungshofes im Land und die damaligen Aussagen der Landesregierung fordert der Vorsitzende der CDU-Fraktion Mecklenburg-Vorpommern, Daniel Peters:

„Wer öffentliche Gelder erhält, muss sich der öffentlichen Kontrolle stellen. Wir sehen einen strukturellen Kontrollverlust bei der Vergabe und Abrechnung staatlicher Fördermittel der Demokratieförderung. Die Erkenntnisse des Landesrechnungshofes sind alarmierend und bestätigen unsere Sorge, dass hier nicht nur handwerklich schlecht gearbeitet, sondern systematisch weggesehen wird. Es darf nicht sein, dass mit Steuermitteln Projekte finanziert werden, die am Ende parteipolitisch agieren oder demokratische Institutionen einseitig delegitimieren. Gerade in einem sensiblen Bereich wie der Demokratieförderung braucht es maximale Sorgfalt, Transparenz und politische Zurückhaltung. Es ist nicht Aufgabe des Staates, parteinahen Aktivismus zu finanzieren. Es geht nicht um pauschales Misstrauen gegenüber zivilgesellschaftlichem Engagement, sondern um einen klaren Rahmen für staatliche Förderung. Dieser Rahmen fehlt auch in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Landesregierung sollte die Entscheidung des Europäischen Parlaments als Chance betrachten, zumal die Entscheidung der europäischen Ebene zeigt, dass das Thema kein regionales Randproblem ist, sondern europaweite Relevanz hat. Mecklenburg-Vorpommern darf hier nicht zum blinden Fleck werden. Wir fordern eine unabhängige Prüfung aller Demokratieförderprogramme und eine gesetzliche Klarstellung zur parteipolitischen Neutralität geförderter Organisationen. Denkbar wäre eine permanente Prüfgruppe beim Landesrechnungshof, die ähnlich der Regelung auf europäischer Ebene fortlaufend die Finanzierung sogenannter NGOs aus Landesmitteln prüft und an den Landtag berichtet.“