Der neue Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz ist zu vage formuliert, verunsichert die Menschen und kommt zur falschen Zeit

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Der neue Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz ist zu vage formuliert, verunsichert die Menschen und kommt zur falschen Zeit

Die sogenannte Ampelkoalition will, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit ,erneuerbarer Energie’ betrieben wird. In Deutschland werden nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums mehr als 80 Prozent der Wärmeenergie aus fossilen Brennstoffen erzeugt. Fast 75 Prozent der Wohngebäude in unserem Bundesland werden mit einer Öl- oder Gasheizung erwärmt. Der Anteil von Stromdirektheizungen wie Radiatoren und Wärmepumpen, die Wärme aus der Luft, dem Grundwasser oder dem Erdreich nutzen, beträgt bisher jeweils nicht einmal 3 Prozent.
Dazu erklärt der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Daniel Peters:

„Der neue Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes lässt viele Fragen offen. Eine Vielzahl an Ausnahmen, abweichende Übergangsfristen und wage Formulierungen verunsichern die Menschen. Das Heizungsverbot der Bundesregierung ist nicht umsetzbar. Genauso gut könnte die Bundesregierung beschließen, dass demnächst die Schwerkraft verboten wird.

Das Wirtschaftsministerium selbst hat berechnet, dass die Bürger in der Bundesrepublik bei Einführung des neuen Gesetzentwurfs bis 2028 jährlich mehr als neun Milliarden Euro für die Umrüstung ihrer Heizungsanlagen aufbringen müssen. Aktuelle Studien belegen jedoch, dass mittlerweile nur noch jeder Zweite überhaupt in der Lage ist, Rücklagen zu bilden. Das, was die Bundesregierung vorhat, ist Enteignung mit einem Lächeln im Gesicht.

Neben der Frage der Finanzierbarkeit haben wir in Deutschland außerdem gar nicht das Arbeitskräftereservoir, um innerhalb kürzester Zeit alle Heizungen auszutauschen, zumal die entsprechenden Firmen durchaus auch noch andere Aufträge zu erledigen haben. Abgesehen davon wird der flächendeckende Einsatz von Wärmepumpen mit einem erhöhten Stromverbrauch einhergehen, der weder durch das Leitungsnetz noch durch Energieerzeugungskapazitäten abgesichert ist. Schon gar nicht angesichts des beschlossenen Ausstiegs aus der Kohleverstromung und der Kernkraft.

Die Siedlungsdichte und die vorhandene Leitungsinfrastruktur sind seit jeher entscheidend für die Wahl des Energieträgers beim Heizen. In unserem dünn besiedelten Flächenland ist lediglich jede sechste Gemeinde mit einem Fernwärmenetz ausgestattet. Eine effektive Erweiterung wird auch in Zukunft nur begrenzt möglich sein.“